effizienz/buchhalter Dennis Kulla

Steuerfristen bei Vakanz: Umsatzsteuer und Lohnsteuer reißen zuerst

Zwei Steuerfristen bei Vakanz am 10. des Monats: Umsatzsteuer-Voranmeldung verschiebbar über Dauerfristverlängerung, Lohnsteuer-Anmeldung nicht

Steuerfristen bei Vakanz treffen die Finanzleitung als Erstes: Fällt eine Stelle in der Buchhaltung weg, reißen die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung zuerst, beide am 10. des Folgemonats (§ 18 Abs. 1 UStG, § 41a EStG). Der Jahresabschluss hat dagegen Monate Zeit. Wer nach dem Wegfall der Stelle zuerst an die Bilanz denkt, schaut auf die falsche Uhr.

Zwei monatliche Steuerfristen entscheiden nach einem Ausfall: welcher Meldezeitraum bei Ihnen gilt, wie Sie über die Dauerfristverlängerung einen Monat Luft bekommen, was ein versäumter Termin kostet und was die Finanzleitung in den ersten Tagen sichern muss, wenn die Buchhaltung unbesetzt ist.

Übersicht der monatlichen Steuerfristen bei Vakanz: Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung am 10., mit Meldezeiträumen, Dauerfristverlängerung und Sanktionen bei Verzug

Welcher Meldezeitraum bei Ihnen gilt

Nicht jedes Unternehmen meldet monatlich. Wie oft Sie abgeben müssen, hängt von der Steuer des Vorjahres ab, und für Umsatzsteuer und Lohnsteuer gelten unterschiedliche Schwellen. Der Meldezeitraum entscheidet, wie viel Puffer eine Vakanz lässt: Ein Quartalszahler hat nach einem Ausfall mehr Luft als ein Monatszahler.

VorjahressteuerUmsatzsteuer-VoranmeldungLohnsteuer-Anmeldung
geringBefreiung möglich bis 2.000 €jährlich bis 1.080 €
mittelvierteljährlich 2.000 bis 9.000 €vierteljährlich 1.080 bis 5.000 €
hochmonatlich über 9.000 €monatlich über 5.000 €

Die Umsatzsteuer-Grenzen gelten seit 2025: Die Schwelle zur monatlichen Abgabe stieg mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz von 7.500 auf 9.000 Euro, die Befreiungsgrenze mit dem Wachstumschancengesetz von 1.000 auf 2.000 Euro (Überblick zu den Grenzen 2026). Bei der Lohnsteuer bleibt es bei 1.080 und 5.000 Euro (§ 41a Abs. 2 EStG).

Für die Finanzleitung heißt das: Prüfen Sie zuerst, ob im laufenden Monat überhaupt eine Frist ansteht. Ist Ihr Unternehmen Monatszahler, ist der nächste 10. selten weit weg.

Ein Monat Luft: die Dauerfristverlängerung

Bei der Umsatzsteuer gibt es ein Ventil, das viele in der Hektik einer Vakanz übersehen: die Dauerfristverlängerung (§ 46 UStDV). Sie verschiebt die Abgabe- und Zahlungsfrist der Umsatzsteuer-Voranmeldung dauerhaft um einen Monat. Die Januar-Anmeldung ist dann nicht am 10. Februar fällig, sondern am 10. März.

Zwei Dinge sind wichtig. Erstens muss die Verlängerung bestehen oder rechtzeitig beantragt sein, der Antrag für das laufende Jahr läuft bis zum 10. Februar über ELSTER. Zweitens verlangt das Finanzamt bei Monatszahlern eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 UStDV). Diese wird am Jahresende mit der Dezember-Anmeldung verrechnet, ist also eine zeitlich begrenzte Vorleistung, keine zusätzliche Steuer. Quartalszahler bekommen die Verlängerung ohne Sondervorauszahlung.

Der Haken für die Vakanz: Diese Luft gibt es nur bei der Umsatzsteuer. Die Frist der Lohnsteuer-Anmeldung bleibt fix am 10., eine Verschiebung sieht das Gesetz nicht vor.

Bei einer Handels-GmbH mit rund 60 Mitarbeitern war die Finanzbuchhaltung vier Wochen unbesetzt. Die Geschäftsführung hatte die Umsatzsteuer dank Dauerfristverlängerung im Blick, die Lohnsteuer aber übersehen, für die es keine Verschiebung gibt. Als ich übernahm, lagen Lohnsteuer-Anmeldung und Zahlung zwei Tage über der Frist. Ein Zuschlag blieb aus, weil das Finanzamt bei der kurzen erstmaligen Verspätung sein Ermessen zugunsten des Unternehmens nutzte. Verlassen kann man sich darauf nicht.

Was ein versäumter Termin kostet

Reißt eine der monatlichen Steuerfristen, greifen mehrere Mechanismen. Sie sauber zu trennen, hilft, das Risiko richtig einzuschätzen.

  • Verspätungszuschlag. Bei einer verspäteten Voranmeldung liegt er im Ermessen des Finanzamts (§ 152 Abs. 8 AO), er ist also nicht automatisch. Zwingend wird er erst bei der Jahreserklärung, dann mit 0,25 Prozent je Monat, höchstens 25.000 Euro. Die früher kursierende Faustregel „bis 10 Prozent” gilt seit der Reform 2018 nicht mehr.
  • Schätzung. Reicht niemand ein, schätzt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen. Die Schätzung fällt meist höher aus als die echte Zahllast und bindet später Korrekturaufwand.
  • Säumniszuschlag. Wird die Steuer zu spät bezahlt, kommt 1 Prozent je angefangenem Monat auf den rückständigen Betrag dazu (§ 240 AO).

Ein Wort zur Haftung, weil die Frage bei Vakanz sofort kommt: Für die Steuern haftet die Geschäftsführung nicht automatisch. Die persönliche Haftung nach § 69 AO setzt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit voraus, eine reine unbesetzte Stelle reicht dafür nicht. Die Verantwortung, die Pflichten organisiert zu halten, bleibt aber oben.

Steuerfristen bei Vakanz sichern: die ersten Tage

Wenn die Buchhaltung unbesetzt ist und die monatlichen Steuerfristen laufen, entscheidet die Reihenfolge, nicht das Bauchgefühl. Diese Liste sortiert nach Dringlichkeit:

  1. Nächsten 10. markieren. Welche Voranmeldung und welche Lohnsteuer-Anmeldung stehen vor der Nachbesetzung an? Das ist die erste echte Deadline.
  2. Meldezeitraum prüfen. Monats- oder Quartalszahler? Davon hängt ab, wie viel Zeit wirklich bleibt.
  3. Dauerfristverlängerung klären. Besteht sie für die Umsatzsteuer? Wenn ja, verschiebt sich der Umsatzsteuer-Termin um einen Monat. Die Lohnsteuer bleibt am 10.
  4. Zugänge sichern. ELSTER, DATEV, Online-Banking. Ohne Zugang steht jede Anmeldung still.
  5. Übergabe oder Vertretung organisieren. Entweder der ausscheidende Mitarbeiter dokumentiert, oder eine Vertretung übernimmt, bevor die erste Frist reißt.

Die meisten dieser Schritte kosten keine Woche, aber sie entscheiden, ob Sie den nächsten Termin halten oder ihm hinterherlaufen. Wie eine geordnete Übernahme abläuft, habe ich in fünf Schritten beschrieben, wenn der Buchhalter kündigt. Die vollständige Landkarte aller Fristen, auch der jährlichen, steht im Überblick Buchhalter weg, gesetzliche Fristen. Wie schnell eine Vertretung produktiv ist, zeigt mein 48-Stunden-Einsatz als Interim Buchhalter.

Fazit

Steuerfristen bei Vakanz warten nicht auf die Nachbesetzung. Die zwei monatlichen Fristen reißen zuerst: Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung am 10. des Folgemonats. Wie viel Zeit bleibt, hängt vom Meldezeitraum ab, deshalb ist der erste Blick der auf die Schwellen des Vorjahres. Ein Monat Luft ist nur bei der Umsatzsteuer über die Dauerfristverlängerung zu holen, die Lohnsteuer bleibt fix. Die Sanktionen bei Verzug sind milder als ihr Ruf, solange man handelt. Der Verspätungszuschlag für die Umsatzsteuer-Voranmeldung liegt im Ermessen, der Säumniszuschlag bei 1 Prozent je Monat. Wer die Reihenfolge kennt und die ersten Tage strukturiert nutzt, hält die monatlichen Steuerfristen in der Spur, auch wenn die Stelle noch leer ist.

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Häufige Fragen

Welche Steuerfrist reißt bei einer Vakanz zuerst?

Die beiden monatlichen: Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung, beide am 10. des Folgemonats. Sie kommen jeden Monat wieder und haben den kürzesten Vorlauf, deshalb sind sie nach einem Ausfall die erste echte Deadline, nicht der Jahresabschluss.

Kann ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung nach hinten schieben?

Ja, über die Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV. Sie verschiebt Abgabe und Zahlung dauerhaft um einen Monat. Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahresvorauszahlungen, die am Jahresende verrechnet wird. Für die Lohnsteuer-Anmeldung gibt es diese Verschiebung nicht.

Was kostet eine verspätete Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Bei der Voranmeldung liegt der Verspätungszuschlag im Ermessen des Finanzamts (§ 152 Abs. 8 AO), er ist nicht automatisch. Kommt die Zahlung zu spät, fällt zusätzlich ein Säumniszuschlag von 1 Prozent je angefangenem Monat auf den rückständigen Betrag an. Reicht niemand ein, schätzt das Finanzamt, meist zu hoch.

Muss ich als Quartalszahler bei einer Vakanz sofort handeln?

Weniger dringend als ein Monatszahler, aber der Termin kommt trotzdem. Prüfen Sie, in welchen Monat das Quartalsende fällt und wann der 10. danach liegt. Bis dahin sollten Zugänge und Vertretung geklärt sein.

Haftet die Geschäftsführung, wenn wegen der Vakanz eine Steueranmeldung fehlt?

Nicht automatisch. Die persönliche Haftung nach § 69 AO greift erst bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine reine unbesetzte Stelle reicht dafür nicht. Die Pflicht, die Buchhaltung organisiert zu halten, bleibt aber bei der Geschäftsführung.

Über den Autor

Dennis Kulla ist selbständiger Interim Buchhalter und entlastet kaufmännische Leitungen und Finanzverantwortliche im Mittelstand, wenn die operative Buchhaltung wegbricht. Er übernimmt laufende Buchhaltung, die Zuarbeit zur Umsatzsteuer-Voranmeldung, Monatsabschlüsse und Jahresabschlussvorbereitung und ist ab Einsatzbeginn in 48 Stunden produktiv. Danach hinterlässt er Strukturen, die ohne ihn laufen.

Buchhaltung unbesetzt oder im Rückstand?

Wenn eine Stelle wegbricht, laufen die Fristen weiter. Ich übernehme die laufende Buchhaltung und halte Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Abschluss in der Spur. Schreiben Sie mir an [email protected], ich melde mich kurzfristig zurück, oder buchen Sie ein Erstgespräch, 30 Minuten, kostenlos.

Danach, kein Muss: Prozesse anschauen und Strukturen hinterlassen, die ohne mich laufen. Der zweite Schritt, wenn die Lücke gefüllt ist.